Mietbedingungen der Firma Usedomliebe Feriendomizile AGB)
Nachfolgende Mietbedingungen gelten für die Vermittlung durch Usedomliebe Feriendomizile und Ihnen als Mieter (Gast).
1. Allgemein
Usedomliebe Feriendomizile (nachfolgend „Vermittler“) handelt ausschließlich als Vermittler im Namen und mit Vollmacht des jeweiligen Eigentümers der angebotenen Ferienunterkunft. Die Agentur ist weder Vermieter noch Reiseveranstalter.
Der Mietvertrag über die jeweilige Ferienunterkunft kommt zwischen dem Gast und dem jeweiligen Eigentümer (Vermieter) zustande. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler.
2. Buchung, Mietvertrag und Zahlung
Eine verbindliche Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
Bei einer Onlinebuchung kommt der Mietvertrag unter Einschluss der Mietbedingungen (AGB) dadurch zustande, dass in die Online-Eingabemaske der Internetseite die Gastbuchungsdaten eingegeben werden und mittels Mausklick die Buchung verbindlich bestätigt wird.
Die in dem Vertrag berechnete Anzahlung (20 Prozent) muss innerhalb von 7 Tagen geleistet werden. Die Restzahlung in Höhe von 80 Prozent des Mietpreises muss spätestens 30 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung bei der Firma USEDOMLIEBE eingegangen sein. Bei einer kurzfristigen Buchung (weniger als 30 Tage) ist der Gesamtbetrag nach Zugang der Buchungsbestätigung zu überweisen oder bei Anreise in bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarte) zu zahlen.
Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist, ist die Agentur berechtigt, die Buchung ohne weitere Mitteilung zu stornieren.
Bei nicht vollständiger Zahlung des Mietpreises einschließlich aller Nebenkosten besteht kein Anspruch auf Bezug der Unterkunft. Die Schlüsselübergabe kann bis zum vollständigen Zahlungseingang verweigert werden.
Hinweis: Bei der Buchung von Ferienunterkünften besteht kein 14-tägiges Widerrufsrecht, da es sich gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB um Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung handelt, die für einen spezifischen Zeitraum erbracht werden.
3. Drittanbieter
Der Vermittler übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen durch Zweit- und Drittanbieter.
Bei fehlerhaften Mietpreisen durch Zweit- und Drittanbieter behalten wir uns das Recht vor, diese Buchungen nicht zu akzeptieren, da es sich um offensichtlich fehlerhafte Preisangaben handelt. Bei einer Buchung über einen Drittanbieter kommt ein Vertrag mit uns erst mit Buchungsbestätigung durch uns zustande.
4. Bereitstellung und Freigabe des Urlaubsobjektes
Reservierte Urlaubsobjekte stehen dem Gast am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung, es können jedoch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, falls die Bereitstellung aufgrund unvorhersehbarer Umstände ausnahmsweise nicht um 16:00 Uhr erfolgen kann. Das Appartement ist bis 18:00 Uhr zu beziehen. Sollte eine verspätete Anreise erfolgen, wird um eine rechtzeitige Rückmeldung gebeten. Die Schlüsselübergabe erfolgt gemäß der jeweiligen Objektbeschreibung in der Buchungsbestätigung.
Am Abreisetag ist das Urlaubsobjekt durch den Gast bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zur Verfügung zu stellen. Der Schlüssel ist bei Abreise wieder im Anreisebüro oder am vom Vermittler mitgeteilten Ort abzugeben. Der Vermittler ist berechtigt, bei verspätetem Auszug bzw. bei Unterlassen der dem Gast obliegenden Handhabungen entsprechende Mehr- und Ausfallkosten zu berechnen.
5. Rücktritt, Absage, Nichterscheinen
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Nutzen Sie dazu das Angebot der ERGO Reiseversicherung bei Abschluss Ihrer Buchung oder auf dem Online-Link.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der anfallenden Gebühren ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei USEDOMLIEBE.
Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
• bis 14 Tage vor Reiseantritt kostenfrei,
• ab 13 Tage und bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 100 Prozent des Übernachtungspreises.
Sollte das Ferienobjekt nach Stornierung erneut einer Nutzung über den gesamten Stornierungszeitraum und mindestens zum vollen Preis zugeführt werden, entstehen keine Kosten. Wird das Ferienobjekt nicht an allen Tagen und/oder zu einem geringeren Preis vermietet, so muss der entstandene Differenzbetrag ausgeglichen werden.
Können Sie als Mieter indes einen Dritten benennen, der im gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen das Ferienobjekt nutzen will, so akzeptiert USEDOMLIEBE diese Vertragsänderung, sofern keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen. Die Mitteilung einer Ersatzperson muss in Textform erfolgen.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Mietpreiserstattung.
6. Wäschepaket und Nebenkosten
Bei Anreise sind die Betten gemäß bei der Buchung angegebenen Personenanzahl bezogen. Pro Person liegt ein Handtuchpaket bereit. Die Erstausstattung umfasst: Bettwäsche pro Person, 1 Handtuch und 1 Badetuch pro Person sowie 1 Duschvorleger und 1 Handtuch pro Bad. Kinderbettzeug für Kinderreisebetten sind selbst mitzubringen.
Die Endreinigung, Bettwäsche und Handtuchpakete sind Vertragsbestandteil und keine Wahlleistung. Für alle Wohnungen erfolgt ein Wäschewechsel nur auf Wunsch und ist kostenpflichtig. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind in der Regel im Mietpreis enthalten.
7. Kurtaxe
Die Kurtaxe wird von den Kurverwaltungen erhoben und richtet sich nach der jeweiligen Kurabgabesatzung der Seebäder. Der Vermittler ist verpflichtet, die Kurtaxe vom Gast einzuziehen. Die im Mietvertrag aufgeführten Kurtaxegebühren richten sich nach der gültigen Kurabgabesatzung am Tag der Buchung. Sollten sich die Tagessätze für den Mietzeitraum ändern, ist der Gast verpflichtet, entsprechende Kosten nachzuzahlen.
8. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (beispielsweise örtliche Naturkatastrophen, Krieg im Inland, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Mietvertrag zurücktreten.
9. Haftung und Pflichten des Gastes
9.1. Das Urlaubsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermittler berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben das Mietobjekt zu verlassen. Bei fortgesetzter Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, fristlos zu kündigen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Mietpreiserstattung.
9.2. Das Rauchen ist in den Unterkünften grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell bereitgestellte Aschenbecher sind für den Balkon bzw. die Terrasse gedacht. Beim Rauchen auf selbigen ist die Tür zu schließen, damit der Zigarettenqualm nicht in die Wohnung zieht.
9.3.Der Hausordnung des jeweiligen Objekts (meist am Eingang ausgehangen) ist Folge zu leisten. Partys und Veranstaltungen sind grundsätzlich in allen Feriendomizilen untersagt.
9.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Der Gast verpflichtet sich zugleich für alle Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln.
9.5. Das Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen sowie E-Bikes über den Hausstrom ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist. Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
9.6. Der Gast haftet in vollem Umfang für verursachte Schäden im Mietobjekt oder an seinen sonstigen Einrichtungen und muss diese dem Vermittler unverzüglich, spätestens jedoch bei Abreise, anzeigen.
9.7. Weder der Vermittler noch der Eigentümer haften für den Verlust oder die Beschädigung durch den Gast eingebrachten Sachen einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz/Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
9.8. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör vom Gast gesäubert und besenrein zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen insbesondere auch die Entsorgung des Mülls und der Kaminasche sowie das Abwaschen des Geschirrs und die Reinigung des Grills, sollte dieser vorhanden sein. Diese Pflichten gelten unabhängig von der nachfolgenden Endreinigung durch den Vermittler oder dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermittler berechtigt, dem Gast nachträglich die Kosten für den entsprechenden Mehraufwand zu berechnen.
9.9. Ein Haustier darf nur nach vorheriger Anmeldung und schriftlicher Bestätigung des Vermittlers mitgebracht werden. Tiere dürfen im Ferienobjekt nicht allein gelassen werden und nicht auf die Möbel. Für jegliche durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
9.10. Sollte der Mieter sich aus dem Mietobjekt ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma oder ein Mitarbeiter des Vermittlers beauftragt werden, so trägt der Mieter diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer Schließanlage und der Schlüssel. Gleiches gilt für den Verlust von Parkkarten, Fernbedienungen und Garagenschlüsseln.
10. Weitere Obliegenheiten des Gastes
10.1. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen (einschließlich solcher des Reinigungszustandes) diese unverzüglich dem Vermittler anzuzeigen und alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.2. Für den Fall des Auftretens eines erheblichen Mangels, für den der Eigentümer vertraglich einzustehen hat, wird der Gast dem Eigentümer über den Vermittler eine angemessene Frist zur Behebung stellen.
10.3. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Urlaubsobjekt oder den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Gast oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Objektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften Vermittler und Eigentümer nicht.
11. Internetnutzung in Ferienobjekten
Internet/WLAN ist nur vorhanden, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt ist. Der Vermittler übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit. Wir weisen darauf hin, dass der Vermittler keinen Einfluss auf Datenvolumen, Geschwindigkeit und Zustand des Netzbetriebes hat und eine Haftung ausgeschlossen ist.
Gast und Mitreisende verpflichten sich, bei der Nutzung des Internets jedwede rechtswidrige Handlung zu unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Verstoßen Sie oder Ihre Mitreisenden hiergegen, haften Sie für alle Folgen.
12. Haftung
Geringfügige Abweichungen des Mietobjektes hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale oder Darstellungen in Prospekten oder Onlineanzeigen stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit der Unterkunft nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Der Eigentümer/Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung und den Zustand des Mietobjektes nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, die ausschließlich dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen sind.
Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
13. Sonstiges
13.1. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund saisonaler Vegetationsphasen im Bereich der Strandpromenade bei Feriendomizilen mit Seeblick zu Sichtbehinderungen auf die Ostsee kommen kann.
13.2. Ungeziefer, Ameisen, Mücken, Bienen usw. in den Sommermonaten, Möwengeschrei, laut „knatternde“ Flaggen und Flaggenmasten, Naturgeräusche sowie das Geheul vom Wind stellen grundsätzlich keinen Mangel dar und sind daher kein Minderungsgrund des Reisepreises.
13.3. Zusatzleistungen wie beispielsweise Strandkörbe, Bollerwagen oder ähnliche Ausstattungen werden freiwillig zur Verfügung gestellt. Der Ausfall oder die eingeschränkte Nutzbarkeit dieser Leistungen begründet keinen Minderungs- oder Schadensersatzanspruch.
13.4. Für Gegenstände, die im Appartement oder Haus zurückgelassen (vergessen) werden, berechnen wir bei Nachsendung eine Handling-Pauschale von 10,00 € zuzüglich 10,00 € Versandkosten.
13.5. Der Vermittler ein von ihm benannter Dritter darf das Objekt nach telefonischer oder schriftlicher Ankündigung zur Wartung oder bei Gefahr in Verzug betreten.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der Punkte der AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so tritt an deren Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Punkte bleibt unberührt.
Stand: Mai 2026